Honorar

Erstberatung

Für eine Erstberatung (30 Minuten) werden EUR 120,00 inkl. USt verrechnet. Die Beratung kann in der Kanzlei, telefonisch oder per Videocall durchgeführt werden.

Im Zuge der Erstberatung werden Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend erörtert, die Erfolgsaussichten eingeschätzt und die zu erwartenden Kosten eines Verfahrens besprochen.

Werden Folgeaufträge erteilt, war die Erstberatung kostenlos.

Honorarvereinbarung

Vor Auftragserteilung wird mit Ihnen eine Honorarvereinbarung getroffen. Die Ausgestaltung der Vereinbarung hängt vom konkreten Fall ab.
Folgende Abrechnungsmöglichkeiten bestehen:

Nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den allgemeinen Honorarkriterien (AHK)

Diese Abrechnungsmethode ist recht komplex und vom jeweiligen Streitwert abhängig. Sie eignet sich insbesondere bei gerichtlichen Verfahren, da der Kostenersatz, der der obsiegenden Partei zugesprochen wird, auch nach dem RATG berechnet wird.

Nach Stundensatz

Bei regelmäßigen Beratungsleistungen verrechne ich in der Regel nach Stundensatz. Der Stundensatz ist abhängig von der Komplexität des Auftrages und wird mit Ihnen im Vorfeld vereinbart.

Nach einer Pauschale

Insbesondere bei der Erstellung oder Prüfung von Verträgen kann gerne im Vorfeld eine Pauschale vereinbart werden.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, stelle ich gerne für Sie die Anfrage, ob die Kosten für den konkreten Rechtsfall übernommen werden. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab.

Prozessfinanzierer

In manchen Verfahren kann unter Umständen auch ein Prozessfinanzierer hinzugezogen werden. Dieser nimmt Ihnen das Prozesskostenrisiko ab, somit haben Sie unabhängig vom Ausgang des Verfahrens keine Kosten zu tragen. Im Erfolgsfall verrechnet der Prozessfinanzierer einen Prozentsatz am ersiegten Betrag. Diese Option muss im Einzelfall geprüft werden, gerne berate ich Sie dazu.

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