Privatpersonen
Zu meinen Dienstleistungen im Immobilienrecht zählen insbesondere:
- die Erstellung und grundbücherliche Durchführung von Schenkungsverträgen
- die komplette Abwicklung des Kaufprozesses, angefangen von der Abgabe eines Kaufanbotes über die Erstellung des Kaufvertrages, die Selbstberechnung und Abführung der immobilienbezogenen Steuern und Gebühren (Grunderwerbssteuer, Immobilienertragssteuer, Grundbucheintragungsgebühr), die grundbücherliche Durchführung bis zur Einverleibung des Eigentumsrechtes im Grundbuch und die Auszahlung des Kaufpreises aus dem Treuhanderlag
- die Übernahme der Treuhandschaft
- die Erstellung und grundbücherliche Durchführung von Dienstbarkeitsverträgen
- die Begründung von Wohnungseigentum
- die Prüfung von Kaufverträgen, Mietverträgen, Bauverträgen
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Bauprozessen
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Miet- und Pachtangelegenheiten
- Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt?
- Ihr Eigentum wurde beschädigt?
- Sie haben Bauarbeiten in Auftrag in Auftrag gegeben, welche mangelhaft erledigt wurden?
- Das neu gekaufte Auto hat einen Defekt?
Dies ist nur ein kleiner Auszug an möglichen Problemen, die sich für Privatpersonen im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht stellen können.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, aufgrund meiner Erfahrung im Prozessrecht kann ich bereits bei diesem Termin eine realistische Einschätzung Ihres Anspruches geben und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informieren.
- Rückforderung von online Glücksspielverlusten -->
- Zu Unrecht verrechnete Kreditzinsen bei Coronastundungen -->
- Lootboxen - Rückerstattung von Zahlungen in Videospielen -->
- Ungerechtfertigte Servicepauschalen von Fitnesscentern/Mobilfunkanbietern
- Datenskandal GIS
- Sie wollen Ihre Vermögensnachfolge regeln, damit es nach Ihrem Tod nicht zu Streitereien zwischen Ihren Nachkommen kommt?
- Sie befinden sich im Verlassenschaftsverfahren und wollen Pflichtteilsansprüche geltend machen?
- Sie haben einen nahen Angehörigen bis zu seinem Tod gepflegt, wurden aber im Testament nicht bedacht?
Ich berate Sie im Zusammenhang mit Ihren Möglichkeiten bei der Vermögensnachfolge, beim rechtsgültigen Verfassen eines Testaments sowie bei der Erstellung von Schenkungsverträgen, Erbverträgen, Pflichtteilsverzichtsverträgen oder der Geltendmachung eines Pflegevermächtnisses.
Ebenfalls vertrete ich Ihre Interessen in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Erbstreitigkeiten.
Meine Beratungsschwerpunkte im Verwaltungsrecht liegen insbesondere in der Vertretung im Verwaltungsstrafverfahren sowie in der Beratung und Vertretung im Bauverfahren.
- Sie werden als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt?
- Sie haben eine Ladung zur Beschuldigteneinvernahme oder bereits zur Hauptverhandlung erhalten?
- Sie wurden Opfer einer Straftat und wollen Schadenersatz vom Täter fordern?
Nach einer ausführlichen Beratung und Erörterung des Sachverhaltes legen wir gemeinsam die Verteidigungsstrategie zurecht, um das bestmögliche Ergebnis in Ihrem Fall zu erzielen.