Online-Glücksspielangebote boomen bereits seit einigen Jahren. Die Corona-Krise hat dieses Problem nochmals verstärkt. Einzahlungen können nahezu in beliebiger Höhe durchgeführt werden, Spielerschutzvorkehrungen bestehen so gut wie gar nicht. Existenzbedrohende Spielverluste können in kürzester Zeit erlitten werden.
Kaum einem Spieler ist aufgrund der großen Werbepräsenz der Anbieter bewusst, dass diese in Österreich eigentlich gar kein Glücksspiel anbieten dürfen. Die einzelnen Glücksspielverträge, welche der Spieler mit dem Glücksspielanbieter abschließt, kommen nicht rechtsgültig zustande und sind somit rückabwickelbar. Das bedeutet, dass Sie sämtliche Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen zurückfordern können. Hierbei ist es irrelevant, ob Sie spielsüchtig sind oder nicht bzw. wie hoch der erlittene Verlust ist.
In Österreich besteht ein Glücksspielmonopol, demnach das Recht zur Durchführung von Glücksspielen dem Bund vorbehalten ist. Ausgestaltet ist das Glücksspielmonopol so, dass der Bund die Glücksspiele nicht selbst durchführt, sondern sein Recht auf andere überträgt. So wurde vom Bundesministerium für Finanzen auch das Recht zur Durchführung von elektronischen Lotterien (hier fallen Online Glücksspiele hinein), auf die Österreichische Lotterien GmbH übertragen. Diese betreibt das einzige legale Online Casino auf der Webseite www.win2day.at. Sämtliche anderen Glücksspielanbieter wie beispielsweise Bwin, Interwetten, LeoVegas, Royal Panda, Bet365, Wildz, 888casino, Casinoclub, Partycasino, Tipico, Betway, Netbet, etc … bieten ihr Angebot ohne gültige Lizenz an. Dabei stützen sie sich auf die in der Europäischen Union geltende Dienstleistungsfreiheit und ihre Lizenzen aus anderen Mitgliedstaaten, wie insbesondere Malta und argumentieren, dass die österreichischen Monopolregelungen unionsrechtswidrig seien.
In zahlreichen Zivilverfahren hat der Oberste Gerichtshof seit 2016 jedoch entschieden, dass das österreichische Monopolsystem nicht gegen das Unionsrecht verstößt und die Monopolregelung dem Spielerschutz und der Kriminalitätsbekämpfung dient. Verluste, die bei einem Online Casino erlitten werden, welches keine Konzession nach dem Glücksspielgesetz besitzt, können aufgrund der Nichtigkeit der Verträge zurückgefordert werden.
Poker, ob zB Texas Hold’em oder Omaha in Cashgame oder Turnierformat, ist nach dem Glücksspielgesetz als Glücksspiel zu qualifizieren. Dies hat auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Dass die Verluste gegen andere Spieler eintreten, ist unerheblich, sofern der Anbieter keine gültige Lizenz zum Anbieten von Poker besitzt. Sämtliche Verluste aus Pokerspielen – mit Ausnahme von Verlusten auf der Seite win2day.at – sind somit direkt vom Anbieter rückforderbar.
Für spielsüchtige Personen besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, Verluste bei den legalen Anbietern (www.win2day.at, Casinos Austria), zurückzufordern, und zwar dann, wenn die Spielsucht so ausgeprägt ist, dass es dem Spieler nicht möglich ist, seinen Spieldrang zu kontrollieren bzw. zu unterdrücken.